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Störung? 04931 - 926111

Gasnetztrennungen

Stilllegung Ihres Erdgasanschlusses

Sie planen, dauerhaft auf Erdgas zu verzichten – etwa, weil Sie Ihre neue Wärmepumpe in Betrieb nehmen? Damit für Ihren ungenutzten Gasanschluss keine laufenden Kosten entstehen, können wir diesen auf Ihren Wunsch hin stilllegen.

Fragen und Antworten

Warum ist eine Stilllegung erforderlich?

Ihr Gasanschluss muss bei einer Stilllegung vom Netz getrennt werden. Zur Stilllegung reicht es leider nicht aus, nur den Zähler auszubauen. Ihre Anschlussleitung von der Straße bis ins Haus wäre dann weiterhin ins Erdgasnetz eingebunden und damit in der Verantwortung der Stadtwerke Norden. Alle Leitungen müssen zum Beispiel regelmäßig geprüft werden. Daher werden wir Ihren Anschluss am Abzweig von der Versorgungsleitung in der Straße sicher trennen. So befindet sich nach der Stilllegung kein Gas mehr in der Hausanschlussleitung.
Der Ausbau des Zählers darf nur von den Stadtwerken Norden durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass solange der Zähler noch verbaut ist, auch der monatliche, verbrauchsunabhängige Grundpreis weiterhin fällig ist.
Nach der Stilllegung und dem Zählerausbau entfallen alle laufenden Anschlusskosten.

Wie läuft die Stilllegung ab?

Einfamilienhaus/Doppelhaushälfte mit eigenem Gasanschluss:
Sie stellen bei uns einen Antrag auf Stilllegung Ihres Gasanschlusses über das digitale Netzanschlussportal. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen zur Terminvereinbarung auf. Im Anschluss werden dann die Tiefbauarbeiten zur Trennung in der Straße durchgeführt.
Die endgültige Demontage beinhaltet die Trennung an der Hauptleitung im öffentlichen Bereich. Die innenliegenden Bauteile (vom Zähler bis zur Einführung) werden bis zur letzten Verschraubung zurückgebaut und metallisch gasdicht verschlossen. Aus Sicherheitsgründen wird die dahinterliegende Gasleitung bis zur Hauptversorgungsleitung entgast und gasdicht verschlossen. Die Netzanschlussleitung verbleibt im Grundstück. Eine Wiederinbetriebnahme ist nur durch einen neuen Netzanschluss möglich.

Mehrfamilienhaus mit einem gemeinsamen Gasanschluss:
Sie stellen bei uns einen Antrag auf Stilllegung Ihres Gasanschlusses über das digitale Netzanschlussportal. Wenn es sich um die Stilllegung eines Gasanschlusses in einem Mehrfamilienhaus handelt, andere Wohneinheiten aber weiterhin den Gasanschluss nutzen wollen, so ist der Anschluss in der kundenseitigen Gasanlage fachgerecht zurückzubauen. Dies darf nur durch einen im Netzgebiet der Stadtwerke Norden zugelassenen Installateur erfolgen. Zum Zählerausbau werden wir Sie kontaktieren.

Gibt es Alternativen zur Stilllegung?

Sie haben die Möglichkeit, den Gasanschluss inaktiv zu stellen. Es handelt sich um eine vorübergehende Sperrung des Anschlusses mit Ausbau der Messeinrichtung. Der Anschluss wird gasdicht verschlossen und verplombt. Ein inaktiver Netzanschluss ist ein Anschluss ohne Gasbezug, der jedoch weiterhin physisch mit der Hauptversorgungsleitung verbunden ist und somit begast ist und unter Druck steht.
Die Gasbelieferung kann nach Reaktivierung wiederaufgenommen werden. Für die Vorhaltung des Anschlusses erheben die Stadtwerke Norden eine Pauschale in Höhe von brutto 196,35 €/Jahr, um die Kosten wie zum Beispiel Sicherheitsprüfungen und Wartungspflichten, zu decken.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wenn der Anschluss nach Pausierung doch stillgelegt werden soll, die Kosten für die Stilllegung weiterhin anfallen.

Wann ist eine Stilllegung empfehlenswert?

Wenn Sie dauerhaft auf Gas verzichten, z. B.:
• bei Umstellung auf eine Wärmepumpe, Fernwärme oder alternative Wärmeversorgung
• wenn das Grundstück künftig ohne Gasversorgung genutzt wird.

Wann ist eine Inaktivsetzung sinnvoll?

Wenn Sie den Gasanschluss vorübergehend nicht benötigen, z. B.:
• bei längerer Leerstandzeit eines Gebäudes,
• während einer Heizungsumstellung oder Sanierung,
• wenn Sie sich die Option auf eine spätere Gasnutzung offenhalten möchten.

Wie beantrage ich die Stilllegung oder Inaktivsetzung meines Gasanschlusses?

Die Stilllegung beantragen Sie einfach online über unser digitales Netzanschluss-Portal.
Für eine Inaktivsetzung kontaktieren Sie uns bitte unter netz@stadtwerke-norden.de

Was passiert, wenn ich nichts unternehme, aber kein Gas mehr verbrauche?

Solange der Anschluss aktiv ist, gelten weiterhin die Pflichten des Netzanschlussvertrags, inklusive anfallender Grundgebühren.
Wenn Sie den Anschluss nicht mehr nutzen möchten, ist daher eine Stilllegung oder Inaktivsetzung erforderlich.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen erreichen Sie unseren Kundenservice unter der Telefonnummer (04931) 926-444 oder schreiben Sie eine E-Mail an netz@stadtwerke-norden.de