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Aktuelles

vom 9. Mai 2025

24h Lieferantenwechsel: Was Sie jetzt wissen müssen!

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit den neuen Vorgaben (BK6-22-024) festgelegt, dass der Lieferantenwechsel für den Strombereich ab dem 06. Juni 2025 werktags innerhalb von 24 Stunden abzuwickeln ist. Diese neuen Regelungen wirken sich auch auf die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen für Strom aus.

Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten zu fördern und den Energiemarkt insgesamt kundenfreundlicher zu gestalten. Für Verbraucher bedeutet das, schneller auf Preisschwankungen reagieren zu können und mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel zu genießen.

Schnellere Marktkommunikation – aber keine Änderung der Vertragsfristen

Die neuen Regelungen betreffen vor allem die technischen Abläufe hinter den Kulissen – also bei den
Energieanbietern. Sobald Kunden sich für einen neuen Energielieferanten entscheiden, müssen die
beteiligten Marktpartner (Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber) ihre elektronischen Marktmeldungen innerhalb eines Werktages austauschen. Dadurch wird der Wechselprozess insgesamt beschleunigt. Die bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin gültig. Somit bleiben Ihre vertraglichen Verpflichtungen unverändert.

Doch was bedeutet das genau für Sie?

Wichtige Änderungen bei Umzügen oder Einzügen:

Bisher war es möglich, einen Vertrag sechs Wochen rückwirkend anzumelden oder zu übernehmen – das geht künftig nicht mehr! Das bedeutet:

  • Schließen Sie Ihren Energievertrag rechtzeitig vor Ihrem Umzug ab.
  • Rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht mehr möglich – nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin möglich.
  • Teilen Sie uns den Einzug – oder Auszugstermin rechtzeitig mit.
  • Bei Fristversäumung, können Sie weiterhin für die Energiekosten der alten Wohnung verantwortlich sein – selbst wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist!

Bitte teilen Sie uns bei jeder An- oder Abmeldung den Zählerstand zum Einzug – oder Auszugsdatum unverzüglich mit.

Unser An- und Abmeldeformular finden Sie hier.

Der 24 Stunden Lieferantenwechsel gilt nur für den Strombereich. Der Bereich Erdgas soll nach aktuellem Stand von den neuen Regelungen unberührt bleiben.
Sollte der Endkunde weitere Energiearten wie Erdgas/Wärme und/oder Wasser neben dem Strombereich beziehen, werden wir die Bearbeitung dennoch möglichst einheitlich handhaben, sodass alle Energiearten zum gleichen Zeitpunkt abgerechnet werden können.

Kennen Sie schon unsere Sonderverträge?

Sprechen Sie uns gerne an.